(2) 1 Bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sind Personen, die nach Teil 2 dieses Gesetzes in der Pflege ausgebildet werden, in Krankenhäusern und in stationären Pflegeeinrichtungen im Verhältnis 9,5 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft anzurechnen; bei ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgt eine Anrechnung im Verhältnis von 14 zu 1 PflBG. Änderungsverzeichnis; Inhaltsübersicht (redaktionell) Inhaltsübersicht (amtlich) Teil 1 Allgemeiner Teil (§§ 1 - 4) Teil 2 Berufliche Ausbildung in der Pflege (§§ 5 - 36) Abschnitt 1 Ausbildung (§§ 5 - 15) Abschnitt 2 Ausbildungsverhältnis (§§ 16 - 25) Abschnitt 3 Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege (§§ 26. (2) Bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sind Personen, die nach Teil 2 dieses Gesetzes in der Pflege ausgebildet werden, in Krankenhäusern und in stationären Pflegeeinrichtungen im Verhältnis 9,5 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft anzurechnen; bei ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgt eine Anrechnung im Verhältnis von 14 zu 1. Die Anrechnung nach Satz 1 erfolgt nicht für Personen im ersten Ausbildungsdrittel PflBG. Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Teil 2 Berufliche Ausbildung in der Pflege (§§ 5 - 36) Abschnitt 1 Ausbildung (§§ 5 - 15) § 5 Ausbildungsziel § 6 Dauer und Struktur der Ausbildung § 7 Durchführung der praktischen Ausbildung § 8 Träger der praktischen Ausbildung § 9 Mindestanforderungen an Pflegeschule PflBG. Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Teil 2 Berufliche Ausbildung in der Pflege (§§ 5 - 36) Abschnitt 1 Ausbildung (§§ 5 - 15) Abschnitt 2 Ausbildungsverhältnis (§§ 16 - 25) § 16 Ausbildungsvertrag § 17 Pflichten der Auszubildenden § 18 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung § 19 Ausbildungsvergütung § 20 Probezei
(2) 1Die nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 5 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter haben, sofern nicht auf Grund einer von ihnen abgeschlossenen und den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, bei Schäden der in § 1 bezeichneten Art für den Fahrer und die übrigen Personen, die durch eine auf Grund dieses Gesetzes. Teil 5 Besondere Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpfleg Pflegeberufegesetz (PflBG) Rahmenlehrpläne der Fachkommission; alte Vorschriften. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (AltPflG) Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) Richtlinie. (2) Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sowie weitere Einsätze können auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden
Teil 2 - Berufliche Ausbildung in der Pflege → Abschnitt 2 - Ausbildungsverhältnis Titel: Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: PflBG (3) Die §§ 2 bis 4 sind entsprechend anzuwenden. § 59 Gemeinsame Vorschriften; Wahlrecht der Auszubildenden (1) Die Regelungen in Teil 2, § 52 Absatz 1 und 2 sowie Teil 4 Abschnitt 4 gelten entsprechend nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sowie der §§ 60 und 61. (2) Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im speziellen Bereich der pädiatrischen Versorgung vereinbart, kann sich. Auffrischungskurs: Mentor und Praxisanleiter - Teil 2 Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden! Ziele: Der Mentor/Praxisanleiter ist im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren / Praxisanleiter gesetzlich verpflichtet sich mindesten 24. PflBG. Änderungsverzeichnis; Inhaltsübersicht (redaktionell) Inhaltsübersicht (amtlich) Teil 1 Allgemeiner Teil (§§ 1 - 4) Teil 2 Berufliche Ausbildung in der Pflege (§§ 5 - 36) Teil 3 Hochschulische Pflegeausbildung (§§ 37 - 39
(2) Die zuständige Stelle erhebt als Ausgleich für anfallende Verwaltungs- und Vollstreckungskosten 0,6 Prozent der sich aus Absatz 1 Nummer 1 ergebenden Summe (Verwaltungskostenpauschale). Dieser Betrag wird gesondert ausgewiesen und zum Finanzierungsbedarf nach Absatz 1 hinzugerechnet (Durchführungsverordnung Pflegeberufegesetz - DVO-PflBG NRW) Vom 19. September 2019 . Auf Grund des § 4 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 des Landesausführungsgesetzes Pflegeberufe vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 767) verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach Anhörung des für Pflegeberufe zuständigen Ausschusses des Landtags: § 1. Geeignetheit von Einrichtungen zur. § 28 PflBG Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG) Bundesrecht. Teil 2 - Berufliche Ausbildung in der Pflege → Abschnitt 3 - Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege. Titel: Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG) Normgeber: Bund. Amtliche Abkürzung: PflBG. Gliederungs-Nr.: 2124-25. Normtyp: Gesetz § 28 PflBG - Umlageverfahren (1.
2. Abschnitt - Pflichten der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer, Auskunftsstelle und Statistik (§§ 8 - 11) betraute juristische Person und an die nach § 13a errichtete oder anerkannte Entschädigungsstelle zu erbringen. 2Sie teilen hierzu dem deutschen Versicherungsbüro, dem Entschädigungsfonds und der Entschädigungsstelle bezüglich der von ihnen in der Bundesrepublik Deutschland. (2) Eine Vereinbarung, durch die die oder der Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer oder seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt wird, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn die oder der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses für die Zeit nach dessen Beendigung ein Arbeitsverhältnis eingeht 2 v. 2 06a/2020 PSK Beschluss Refinanzierung des Umlagebetrages nach § 28 Abs. 2 PflBG für vollstationäre Pflegeeinrichtungen 23.11.2020 Folglich wird für die Berechnung des Ausbildungszuschlages zur Finanzierung des Umlage-betrages nach § 26 PflBG für den vollstationären Bereich ein einheitlicher Ausbildungszu-schlag in Höhe vo
Pflegeberufegesetz (PflBG) 2.1 Allgemeines Das Pflegeberufegesetz (PflBG) löst das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab. Am 1. Januar 2020 tritt das PflBG in Kraft und ist damit ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Altenpflegeausbildungen auf der Grundlage des Altenpflegegesetzes können nur noch bis 31.12.2019 begonnen werden. bpa.regional Berlin Sonderrundschreiben zur neuen. Altenpfleger/in nach § 58 Abs. 2 PflBG und/oder für die praktische Ausbildung von Studierenden mit dem angestrebten Berufsabschluss Pflegefachmann/-frau mit dem akademischen Grad nach § 1 PflBG1. 3. Beginn (rückwirkende Antragstellung ist möglich) der beantragten Befreiung (Die Angaben und Nachweise zu den Bildungsmaßnahmen und zur Praxisanleitung müssen sich auf den. Pflegeberufegesetz - PflBG | § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis Volltext mit Referenzen. Lesen Sie auch die {{countJudgements}} Urteile und 14 Gesetzesparagraphen, die diesen Paragra 2 PflBG: nur in Bereichen der Versorgung von Kindern und Jugendlichen - bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 3 PflBG: nur in Bereichen der Versorgung von alten Men-schen . 80 Std. Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertie-fungseinsatzes 80 Std. Gesamtsumme . 2500 Std. Tabelle 1 Einsatzorte nach Anlage 7 PflAPrV in Verbindung mit § 7 PflBG. In der Anlage finden Sie u.a. Teil 1 Allgemeiner Teil. Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung § 1 PflBG - Führen der Berufsbezeichnung § 2 PflBG - Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis § 3 PflBG.
§ 59 PflBG - Die Regelungen in Teil 2, § 52 Absatz 1 und 2 sowie Teil 4 Abschnitt 4 gelten entsprechend nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sowie der §§ 60 und 61 § 23 Beschäftigung im Anschluss an das AusbildungsverhältnisDiakonie BayernOtto Bauer VerlagGesetze, Verordnungen 11 PflBG Teil 2 (§§ 5-36) Abschnitt 2 (§§ 16-25 Teilen der praktischen Ausbildung nach § 7 Abs. 1 und 2 PflBG zu regeln sowie das während der praktischen Ausbildung zu gewährleistende Verhältnis von Auszu - bildenden zu Pflegekräften festzulegen, 4. Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 3 PflBG zu treffen. 3. § 17 erhält folgende Fassung: § 17 Berufseinstiegsschul
Seite 2 von 5 *Nichtzutreffendes ist zu streichen Stand 08/2019 vereinbart, kann sie/er ihr/sein Wahlrecht zwischen den drei in § 1 Absatz 1 dieses Vertrages genannten Abschlüssen wählen. Nur dann hat sie/er die Wahl statt a) Fortsetzung der allgemeinen Ausbildung nach Teil 2 des PflBG zu In §53 PflBG wird bestimmt: Zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die Pflegeausbildung nach Teil 2 sowie zur Wahrnehmung der weiteren ihr nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben wird eine Fachkommission eingerichtet. () Die Fachkommission besteht aus pflegefachlich, pflegepädagogisch und pflegewissenschaftlich für die Aufgaben nach Absatz 1. Teil 2 (§§ 5-36)Breier/Dassau/Kiefer u.a.rehmTeil H Gesetze/Verordnungen/Rundschreiben H 31 Pflegeberufe H 31.1 Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG Ausbildung nach Teil 2 sowie Teil 5 PflBG Geplanter Start: Hinweise: Zuwendungen drfen nur fr Maßnahmen gewährt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt mit der Antragstellung allgemein als erteilt. Diese Zustimmung ist . keine Zusicherung der Gewährung der Zuwendung! Beschreibung der geplanten Maßnahme: (Bitte geben Sie hier eine. § 56 Pflegeberufsgesetz (PflBG) - Entwurf. Verordnungsermächtigung (1) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit werden ermächtigt, gemeinsam durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 1. die Mindestanforderungen an die Ausbildung nach Teil 2 und 3, 2. das Nähere über.
72 Abs. 2 GG gegeben (siehe Altenpflegeurteil 2002 des BVerfG) ⇒Allgemeine Regelungen (vergleichbar PflBG) und Besonderer Teil für die einzelnen Berufe bzw. Berufsfelder . Prof. Dr. Michael Wrase. 2.6 ambulante Versorgungssettings, sozialräume und Hilfemixstrukturen ausbauen 28. (Pflbg) als zusätzliche Herausforderung hinzukommen, die mit wichtigen Veränderungen für die berufliche und die hochschulische Pflegeausbildung sowie im Hinblick auf die relevanten finanzierungsstrukturen einhergehen wird. auf dem fachkräftegipfel anfang 2017 in mainz haben das land rheinland-Pfalz und.
2 Personen mit einer Ausbildung nach Teil 3 führen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit dem akademischen Grad. (2) Die Urkunde für die Erlaubnis nach Absatz 1 enthält neben der Berufsbezeichnung nach Absatz 1 einen Hinweis auf den nach § 7 Absatz 4 Satz 1 durchgeführten Vertiefungseinsatz Ausbildung nach Teil 2 des PflBG zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann fortzusetzen, eine Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderpflegerin/zum Gesundheits- und Kinderpfleger durchzuführen. Ist ein Vertiefungseinsatz im Bereich der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit der Ausrichtung auf den Bereich der ambulanten. Pflegeausbildungen nach Teil 2 und Teil 3 des PflBG zugewiesen. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung von Netzwerken, Lemortkooperationen und Ausbildungsverbünden zwischen-3-Pflegeschulen, den Trägern der praktischen Ausbildung sowie den weiteren an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen, § 60 Absatz 2 Nr. 2 PflAPrV. Unter Beachtung des in der Begründung des Regierungsentwurfs zum.
Teil II getrennt von den Ausführungen zu den Lehrplänen (Teil I) dargestellt. Orientierung an den Kompetenzen der PflAPrV Die im Ausbildungsziel nach § 5 PflBG festgelegten Kompetenzen werden in den Anlagen 1 bis 4 PflAPrV weiter konkretisiert. Kompetenzen werden in diesem Kontext nicht als abstrakte Befähigungen verstanden, sie sind vielmehr anforderungsorientiert formuliert und deutlich. Abs. 2 und § 72 Abs. 1 SGB XI) • ambulante Pflegeeinrichtungen (mit Zulassung nach § 71 Abs. 1 und § 72 Abs. 1 SGB XI und nach § 37 SGB V) Träger der praktischen Ausbildung: nur Einrichtungen, die eine Pflegeschule selbst betreiben oder mit einer Pflegeschule einen Kooperationsvertrag schließen §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 2 PflBG
nach § 6 Absatz 2 PflBG,. b) Nummer 8 wird aufgehoben. 4. Es wird folgender Absatz 9 angefügt: (9) Das Regierungspräsidium Tübingen ist zuständige Landesbehörde nach den §§ 38 und 39 PflBG sowie nach Teil 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungs-verordnung. Die Entscheidung nach § 39 Absatz 4 Satz 2 PflBG, ob die Hochschul herige Ausbildung nach Teil 2 des PflBG zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann fortzuset-zen, eine Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in durchzuführen. Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der pädiatrischen Versorgung vereinbart, kann sich die/der Auszubildende für das letzte Ausbildungsdrittel entscheiden, statt die bisherige Ausbildung nach Teil 2 des PflBG zur. Seite 2 Ausbildungsumlagen für die vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege in NRW APU-Zuschlag für alte Ausbildung steht fest -Umlage nach PflBG ist individuell Mit dem Beschluss des Grundsatzausschusses für die Kurzzeitpflege und die vollstationäre Pfle-ge ist der landesweit einheitliche Umlagebetrag für das Jahr 2021 festgelegt. §30 Abs. 2 PflBG Jan Feb Mär Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez. 20 Bei Finanzierung über Pauschalbudget teilen die Träger der praktischen Ausbildung bis zum 15. Juni des Festsetzungsjahres der zuständigen Stelle mit: Daten zur Einrichtung und zu den Auszubildenden im Fall unterschiedlicher Pauschalen die maßgeblichen Angaben zur Differenzierung die Berechnung der Mehrkosten der. Kampagne zur Ausbildungsoffensive Pflege - Pflegeportraitserie PflBG - Kampagne zur Ausbildungsoffensive Pflege - Pflegeportraitserie 2. Teil PflBG - Kampagne zur Ausbildungsoff Erstellt am 15. September 2020 13. PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2021 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV.
Auffrischungskurs: Mentor und Praxisanleiter - Teil 2 Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden! Ziele: Der Mentor/Praxisanleiter ist im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren / Praxisanleiter gesetzlich verpflichtet sich mindesten 24. Satz 1 und Absatz 3, §48, § 52 Absatz 3 bis 5 PflBG und Teil 4 Abschnitt 2 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eingefügt. 3. Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: 7. die staatlich genehmigten und die staatlich an-erkannten Pflegeschulen nach §6 Absatz 2 PflBG,. b) Nummer 8 wird aufgehoben. 4. Es wird folgender Absatz 9 angefügt. die bisherige Ausbildung nach Teil 2 des PflBG zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann fortzusetzen, eine Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Kinderpfleger/-in durchzuführen. Das Wahlrecht nach Satz 1 bzw. Satz 2 soll vier Monate und kann frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels ausgeübt werden. (5) Für den Fall, dass der/die Auszubildende von dem Wahlrecht nach Abs. Merkblatt 7 Pflegeberufegesetz (PflBG) Pflegefachmann nach Teil 2 oder Teil 5 (hochschulische Pfle-geausbildung) des PflBG verfügen. 9 Der Begriff Einsatzbereich bezieht sich auf die Nomenklatur des Gesetzes (allgemeine Akutpflege in stationären Ein-richtungen, allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen, allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege, pä- diatrische.
Berufliche Pflegeausbildung (Teil 2 PflBG) I information I beratung I netzwerk Deutliche Stärkung des Ausbildungscharakters und damit der Qualität der Ausbildung Arbeitsleistung der Auszubildenden tritt zurück Anrechnung im Stellenschlüssel Stationäre Einrichtungen 9,5 Azubis auf 1 Fachkraft = 0,11 Ambulante Einrichtungen 14 Azubis auf 1 Fachkraft = 0,07 Breitere Handlungskompetenzen. Arbeitsbereich 2.6; Arbeitsbereich 2.6 Pflegeberufe, Geschäftsstelle nach dem Pflegeberufegesetz . Die Pflegeberufe werden durch das bis zum 01.Januar 2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt. Sie unterliegen damit nicht dem Regelungskreis nach BBIG/HWO. Die Ordnungsarbeit wird durch eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom. § 2 PflBG, Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis § 3 PflBG, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis § 4 PflBG, Vorbehaltene Tätigkeiten § 5 PflBG, Ausbildungsziel § 6 PflBG, Dauer und Struktur der Ausbildung § 7 PflBG, Durchführung der praktischen Ausbildung § 8 PflBG, Träger der praktischen Ausbildung § 9 PflBG, Mindestanforderungen an Pflegeschulen § 10 PflBG.
schriftlichen Ausbildungsvertrag (§ 16 PflBG). In § 24 Abs. 1 PflBG wird ausge-führt, dass eine Vereinbarung nichtig ist, die zu Ungunsten der oder des Auszu-bildenden von den übrigen Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 2 des PflBG ab-weicht. Träger der praktischen Ausbildung können ausschließlich Einrichtungen nach § die Rahmenausbildungspläne jeweils differenziert nach den Anlagen 1 und 2 sowie 3 und 4. Im Anhang in Teil III finden sich Nachweisdokumente, welche sich auf die Anlagen 6 und 7 PflAPrV beziehen. 2 Pflege- und Berufsverständnis Das Ausbildungsziel nach § 5 PflBG beinhaltet die Mindestanforderungen an die Pflegeaus- bildungen. Hier werden wesentliche Aussagen zum Pflege- und. 2. Bundesland 3. Pflegeversicherung Der jeweilige Anteil der Finanzierung wird im §33 PflBG geregelt: 18 Ausbildungsumlage Die Ausgleichzuweisung aus dem Ausbildungs fonds setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: 1. Mehrkosten für die Ausbildungsvergütung 2. Kosten der praktischen Ausbildung (insbesondere für die Praxisanleitung
- Allgemeiner Teil - mit einer integrierten Ausbildung nach dem Pflegeberufege-setz (PflBG) muss der Ausbildungs- und Studienvertrag darüber hinaus fol-gende Angaben enthalten: a) den gewählten Vertiefungseinsatz einschließlich einer Ausrichtung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 PflBG PflBG Berlin - Umsatzsteuerbefreiung für Träger der praktischen Ausbildung gemäß PflBG Parität GV - Handreichung: Einbindung der Pflege in die Telematikinfrastruktur Heimaufsicht Berlin - Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht und Antwort Abgeordnetenhaus Berlin zu Heimaufsicht Teil 2 Drucken E-Mail Nach Kritik des Berliner Rechnungshofes (vgl. Artikel Landesrechnungshof Berlin. § 36 PflBG wird zitiert von 5 anderen §§ im PflBG. Anzeigen > PflBG | § 33 Aufbringung des Finanzierungsbedarfs; Verordnungsermächtigung (1) Der nach § 32 ermittelte Finanzierungsbedarf wird durch die Erhebung von Umlagebeträgen und Zahlungen nach § 26 Absatz 3 nach folgenden Anteilen aufgebracht: 1. 57,2380 Prozent durch Einrichtungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2. 30,2174 Prozent.
(2) Die Verhandlungen nach Absatz 1 sind zügig zu führen. Vor Beginn der Verhandlungen hat der Träger der praktischen Ausbildung den Beteiligten rechtzeitig Nachweise und Begründungen insbesondere über Anzahl der voraussichtlich belegten Ausbildungsplätze und die Ausbildungskosten vorzulegen sowie im Rahmen der Verhandlungen zusätzliche Auskünfte zu erteilen, soweit diese erforderlich. ˗ Teil 2 (Kapitel 3 -4) beinhaltet die Praktikumsbeschreibungen differenziert nach den gesetzlichen Vorgaben nach PflBG § 7 (1)in folgende Einsatzbereiche: I. Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung II. Pflichteinsätze in den drei Versorgungsbereichen (1) stationäre Akutpflege, (2) stationäre Langzeitpflege , (3) ambulante Akut-/L angzeitpflege III. Pflichteinsatz in. 2. Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach III. 3. Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 3 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II.2. oder II.3. mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege VI. Weitere Einsätze / Stunden zur freien Verteilung 1. Weiterer Einsatz (z.B. Pflegeberatung. PflBG - Pflegeberufegesetz SGB V - Fünftes Sozialgesetzbuch / Krankenversicherung zu fast gleichen Teilen. Etwas weniger als 10.000 werden in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ausgebildet1. Es gibt ca. 1.500 Pflegeschulen (je zur Hälfte Alten- und Kranken-pflegeschulen) und rund 11.000 Ausbildungsbetriebe (davon weniger als 1000 Krankenhäuser). Die in den Jahren 2012 bis 2015.